Umgang mit privaten Endgeräten im Schuljahr 2025/2026

Zum Ende des Schuljahres 2024/25 hat die Schulkonferenz nach langer Diskussion mit großer Mehrheit für eine striktere Regelung im Umgang mit privaten digitalen Engeräten (Smartphones, Tablets & Co.) gestimmt. In der Hausordnung lautet die entsprechende Passage in Artikel 1.19 nun:

Die Schüler:innen schalten ihre privaten digitalen Endgeräte (Smartphones, Tablets, Smartwatches usw.) beim Betreten des Schulgeländes ab und packen sie weg. Sie dürfen auf dem Schulgelände ihre Geräte nur mit Einwilligung und unter Aufsicht von schulischem Personal benutzen.

Gemeinsam werden wir also im kommenden Schuljahr erproben, welche Vorteile diese Regelung bietet.

Die vollständige, aktualisierte Fassung der Hausordnung finden Sie im Service-Bereich unserer Homepage.

Bildquelle: Erstellt mit DALL·E, OpenAI, 2025.