Informationen zur mediengestützen Projektarbeit in Jg. 10
Nach der Abschaffung der Prüfungen zu Mittleren Schulabschluss (MSA) an Gymnasien, die bislang auch eine Präsentationsprüfung beinhaltete, sind nun alle Schüler*innen am Gymnasium (gemäß Mediengestützte Projektarbeit (mPA) gem. § 19 Abs. 9 Sek I-VO) verpflichtet, eine mediengestützte Projektarbeit (mPA) zu erbringen – einfacher ausgedrückt: eine Präsentation zu erarbeiten, die aber nicht mehr im Rahmen einer Prüfung vorgestellt wird, sondern im laufenden Fachunterricht.
1. Bestandteile:
Die mPA besteht aus drei Teilen:
schriftliche oder praktische Dokumentation der Projektergebnisse ca. 3-5 Seiten bzw. eine entsprechende digitale Aufnahme des praktischen Teils | mediengestützte Präsentation der Projektergebnisse ca. 10–15 Minuten | gemeinsame Aussprache (Reflexion) über das Projekt
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2. Wahl von Fach und Thema:
Die Schüler*innen sind in der Wahl des Schulfaches frei – es muss aber ein Schulfach sein, das derzeit im 10. Jahrgang besucht wird. Sie können auch Themenvorschläge machen, aber da sich diese an den Rahmenlehrplänen des Fachs und der Jahrgangsstufe orientieren müssen, wird das Thema endgültig von der jeweiligen Lehrkraft des gewählten Faches festgelegt. Wenn mehrere Schüler*innen gemeinsam an einem Projekt arbeiten möchten, können sie die mPA auch gemeinsam durchführen, dabei muss aber der jeweilige Eigenanteil klar erkennbar sein. Die Entscheidung über die Zulassung zu einer gemeinsamen Projektarbeit trifft die jeweilige Lehrkraft. Wenn das Thema feststeht, erarbeiten die Schüler*innen bis zu einem von der Lehrkraft festgesetzten Zeitpunkt ihr Projekt und dokumentieren es. Die gewählte Lehrkraft berät und unterstützt – aber nur in dem Umfang, wie die Eigenständigkeit der Leistung nicht beeinträchtigt wird. Zu dem von der Lehrkraft festgesetzten Zeitpunkt wird dann die Präsentation vor der Lerngruppe vorgestellt. Drei Schultage vorher ist die Dokumentation digital bei der Lehrkraft abzugeben. Falls die Präsentation in einem der Klassenarbeitsfächer abgelegt wird (Deutsch, Mathematik, Englisch, 2. Fremdsprache oder Wahlpflichtfach), wird die mPA anstelle einer Klassenarbeit gewertet.
3. Gewichtung:
Weitere Informationen zur Gewichtung der mPA entnehmen Sie dieser Übersicht.
4. Bewertung:
Die Bewertung der mPA erfolgt gemäß des dieses Bewertungsrasters (mit Erläuterungen).
5. Termine:
Im Schuljahr 2024/2025 sind folgende Termine verbindlich:
bis Montag, 02.12.2024: Schüler*innen informieren die Fachlehrkraft des gewählten Fachs und geben Ihre Wahl bei der Klassenleitung (Federführung) bekannt.
bis Freitag, 31.01.2025: Die Fachlehrkräfte geben Themen der Projektarbeiten bekannt und die ungefähre Terminplanung zur Präsentation der Projektergebnisse
bis Zensurenschluss: Die Fachlehrkräfte führen die mPA durch und beurteilen sie anhand des Beurteilungsbogens.