Unser Hygienekonzept für den Regelbetrieb

Mit der Wiederaufnahme des schulischen Regelbetriebs am Gottfried-Keller-Gymnasium gelten folgenden Regelungen:

  1. Auf allen Fluren, in den Treppenhäusern, in Gemeinschaftsräumen und Aufenthaltsräumen, Schulstationen, Mensa, Jugendclub müssen alle  eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen, Verwaltungspersonal, Hausmeister, Besucher*innen.
  2. Beim Aufenthalt im Freien (Schulhof, Sportplatz) kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Hier ist aber möglichst der Mindestabstand einzuhalten.
  3. Im Unterricht selbst sowie in den verbindlichen Veranstaltungen des Ganztags (Studienzeiten, AGs) ist das Abstandsgebot aufgehoben und es muss auch keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wir versuchen deshalb, die Durchmischung der Lerngruppen so weit zu verringern, wie dies möglich ist. Ansonsten ist das Abstandsgebot so weit wie möglich zu beachten, vor allem gegenüber Angehörigen anderer Schülerjahrgänge und gegenüber den Lehrer*innen, den Sozialpädagog*innen und dem Verwaltungspersonal.
  4. So lange es die Witterung und die äußeren Bedingungen (insbesondere Lärm) zulassen, wird bei offenen Fenstern unterrichtet. Ist das nicht (mehr) möglich, wird pro 45 Minuten zweimal so gelüftet, dass alle (!) großen (!) Fenster geöffnet werden und mindestens 3, besser 5 Minuten geöffnet bleiben. Während des Schultages werden alle (!) großen (!) Fenster nach Beendigung der Stunde geöffnet werden und bleiben offen. Auch die Türen zum Flur bleiben offen und unverschlossen. Wenn die Schüler*innen den Raum verlassen, müssen Sie alle Wertsachen mitnehmen und alle sonstigen Gegenstände immer in den Schultaschen oder ihren Garderobenfächern verstauen. Nichts soll offen auf Tischen oder Fensterbänken herumliegen.
  5. Die Schüler*innen mögen darauf achten, ihre Arbeitsmaterialien und Arbeitsgeräte möglichst immer vollständig mitzubringen. Das Hin- und Herreichen von Stiften, Linealen, Büchern usw. stellt ein vermeidbares und dazu noch völlig überflüssiges Risiko dar.
  6. Den Sportunterricht hat eine Klasse immer gemeinsam, nicht mehr mit Schüler*innen von Parallelklassen.
  7. Die vor den Sommerferien eingeführte Einbahnstraßenregelung im Gebäude gilt unverändert weiter.
  8. Der Aufenthalt in den Hofpausen wird geregelt: Die Jahrgänge 7 und 9 nutzen den Sportplatz als Pausenhof, die Jahrgänge 8, 10 und 11 den Schulhof.
  9. Die Cafeteria ist geöffnet, aber nur zum Verkauf nach außen. Beim Anstehen ist der Mindestabstand einzuhalten.
  10. Die Mensa ist ebenfalls geöffnet, hier gelten die gleichen Regeln wie bei einem Restaurantbesuch: Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, bis der Platz am Tisch eingenommen worden ist. Wird er verlassen, muss wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Beim Anstehen ist der Mindestabstand einzuhalten.
  11. Seife und Handtücher stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Pro Tag findet auch einmal um die Mittagszeit eine Zwischenreinigung der Toiletten und leerer Unterrichtsräume sowie der Türgriffe und Klinken statt.
  12. Sehr wichtig: Wer sich krank fühlt und vor allem auch Erkältungssymptome aufweist, bleibt bitte unbedingt zu Hause und kommt erst wieder zur Schule, wenn die Gesundheit vollständig wiederhergestellt ist.

Bitte beachten Sie außerdem die Handreichung der Senatsverwaltung: