Außerkrafttreten der Corona-Schutzverordnung zum 13. Februar 2023

Laut Nachricht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist mit Wirkung zum 13.02. die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (kurz “Corona-Schutzverordnung”) außer Kraft getreten. Als Gründe dafür werden das derzeitige Infektionsgeschehen, die geringere
Krankheitsschwere der aktuell dominierenden Virusvarianten sowie die gute Basisimmunität in der
Bevölkerung, genannt. Schutzmaßnahmen werden darum zunehmend in die Eigenverantwortung der
Bevölkerung gelegt. Das bedeutet für die Schule:

  • Keine Isolationspflicht – bei einer Infektion mit dem Coronavirus besteht keine Isolationspflicht mehr. Aber: Bitte Hinweis unten beachten!
  • Keine Testpflicht – diese kann von der Schule nicht mehr angeordnet werden (Hinweis: Schon seit 1. Juli 2022 bieten wir Testungen an der Schule ausschließlich auf freiwilliger Basis an – immer montags, mittwochs, freitags)
  • (Keine Maskenpflicht – diese wurde allerdings schon im Spätsommer 2022 aufgehoben)
  • (Keine Hygieneregeln – ebenfalls schon in 2022 aufgehoben, Abstandsregeln gibt es nicht, gegen Händewaschen haben wir weiterhin nichts)

Hinweis:
Die Senatsverwaltung schließt ihr Schreiben mit der Bitte, dass Schüler*innen und Schulpersonal mit Krankheitssymptomen nicht in die Schule kommen – dem schließt sich die Schulleitung im Sinne der Schulgemeinschaft und zum Wohle des/der Einzelnen an!