Leistungsbewertung, MSA-Bestehen und Versetzung in Jahrgang 10

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

seit dem 27.04.2020 gibt es für den Jahrgang 10 wieder Präsenzunterricht, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, weil wir hier vor Ort streng auf die Abstandsregeln achten. An mindestens 13 Schultagen bis zu den Sommerferien ganz und an einigen anderen zusätzlichen Tagen zum Teil können Ihre Kinder unsere Schule wieder besuchen. Dies ist mit einer enormen organisatorischen Kraftanstrengung unsererseits verbunden und wir sind auch froh, dass wir fast alle Fächer abdecken können. Ich bitte Sie sehr um Verständnis, dass trotz dieser eingeschränkten Möglichkeiten immer wieder auch Unterricht ausfällt – wir müssen hier gleichzeitig noch die MSA- und Abiturprüfungen durchführen und lassen auch Lehrkräfte nicht unterrichten, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen besonders durch eine Corona-Infektion gefährdet wären. Da inzwischen aber alle gesunden Lehrkräfte wieder ihr volles Deputat unterrichten, stehen nahezu keine Kapazitäten mehr für das Homeschooling zur Verfügung.
Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken, nämlich dass Sie Ihre Kinder selbst mit der nötigen Verpflegung versorgen, weil wir vorsorglich Cafeteria und Mensa noch nicht öffnen, dass Sie Ihre Kinder zuhause lassen, wenn sie auch nur leichte Erkältungssymptome zeigen und dass Sie Ihre Kinder dazu anhalten, die Regeln in der Schule (Abstandsgebot, Einbahnstraßenregelung, Hygienemaßnahmen) unbedingt zu beachten – und dass Sie als Ersatz-Lehrkräfte zuhause das zu kompensieren versuchen, was wir hier in der Schule Ihren Kindern leider nicht bieten können.

Was bedeutet die Zeit der Schulschließung, des Homeschooling und der schrittweisen Schulöffnung nun für die Leistungsbewertung und die Versetzungsentscheidungen, an die im Jahrgang 10 immer auch die Entscheidung über das Bestehen des MSA geknüpft ist? Weil auch über die Medien immer wieder zumindest missverständliche oder verkürzte Informationen verbreitet werden, möchte ich Sie hier über den diesbezüglichen Sachstand informieren:

Auch in diesem Schuljahr wird es Versetzungsentscheidungen geben, das hat die Senatsverwaltung unmissverständlich klar gemacht. Das Bestehen des MSA hängt dabei vom Bestehen der Präsentationsprüfung und den Zeugniszensuren im sog. „Jahrgangsteil“ des MSA ab.

Wer trifft diese Entscheidungen? Versetzungsentscheidungen werden immer von der Klassenkonferenz getroffen, der alle Fachlehrkräfte und die Schulleitung angehören. Wir haben in diesem Jahr die Versetzungskonferenzen möglichst spät angesetzt, sie tagen am 16. und 17. Juni 2020.

Eine Zeugniszensur setzt sich in der Regel aus schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen zusammen, es sind die Leistungen des gesamten Schuljahres zu berücksichtigen. Bei den Kernfächern (Deutsch, Englisch, 2. Fremdsprache und Mathematik) machen die schriftlichen Leistungen 50% der Zensur aus und die mündlichen und sonstigen Leistungen zusammen 50%. Bei den anderen Fächern werden die schriftlichen Leistungen deutlich geringer gewertet, dies ist auch von Fach zu Fach unterschiedlich festgelegt. Es wird auch Ihnen sofort einleuchten, dass die schriftlichen Leistungen in einem Fach wie Kunst und Sport einen anderen Stellenwert haben als z.B. in den Fächern Physik und Biologie.

Bei den mündlichen Leistungen hatten wir im 1. Schulhalbjahr 22 Unterrichtswochen zur Verfügung, im 2. Schulhalbjahr nur 7 (die Zeit vor der Schulschließung und die Zeit der schrittweisen Schulöffnung). Deshalb haben die mündlichen Leistungen im 2. Schulhalbjahr ein deutlich geringeres Gewicht bei der Zensurenberechnung als im 2. Schulhalbjahr.

Aufgaben aus dem Homeschooling zählen genau wie reguläre Hausaufgaben nicht zu den schriftlichen Leistungen, auch wenn sie schriftlich abgefordert sein sollten, sondern zu den sonstigen Leistungen. Ihre Kinder befanden sich knapp 4 Unterrichtswochen ausschließlich im Homeschooling, danach begann wieder der (eingeschränkte) Präsenzunterricht. Deshalb werden im 2. Schulhalbjahr die sonstigen Leistungen stärker gewichtet und gleichen so das geringere Gewicht der mündlichen Leistungen aus.

Die Senatsverwaltung hat festgelegt, dass sich Ihre Kinder durch die Leistungen im Homeschooling nur verbessern, keinesfalls aber verschlechtern können. Hat Ihr Kind also schlechte Arbeiten z.B. in Deutsch abgegeben oder fehlerhafte Arbeiten in Mathematik, so werden diese Arbeiten nicht berücksichtigt und schaden Ihrem Kind demnach auch nicht. Trotzdem kann die Arbeit im Homeschooling Auswirkungen auf die Versetzungsentscheidungen haben: Wenn Ihr Kind schon zum Halbjahreszeugnis mangelhafte Leistungen gezeigt hat und sich nun durch die Leistungen im Homeschooling nicht verbessert hat, so gelten die mangelhaften Leistungen weiter. Wenn Ihr Kind ganz oder teilweise im Homeschooling keine Leistungen erbracht hat (also z.B. gar keine Aufgaben abgegeben oder nur selten), so darf und muss dies als Zeichen einer mangelhaften Selbstkompetenz bei den sonstigen Leistungen berücksichtigt werden. Hier gibt also das nachvollziehbare Bemühen, eine Leistung zu erbringen, den Ausschlag sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der Schüler*innen, nicht die Leistung selbst (die darf ja nur zu Gunsten der Schüler*innen berücksichtigt werden).

Diese Frage kann ich Ihnen abschließend noch nicht beantworten, da wir derzeit nicht wissen, ob der Präsenzunterricht nach den Sommerferien wieder in vollem Umfang durchgeführt werden kann oder ob es bei einer Mischung von Präsenzunterricht und Arbeiten zuhause bleiben wird. Sollte der Präsenzunterricht voll wieder aufgenommen werden können, wird zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 Rücksicht darauf genommen, dass manche Lerninhalte fehlen könnten oder zumindest noch unsicher sind. Die Rahmenlehrpläne sind in der Regel so konzipiert, dass sie auf 70% der Unterrichtsstunden ausgelegt sind, eben um Möglichkeiten für eigene Schwerpunktsetzungen zu bieten, aber auch um Unterrichtsausfall aufgrund von Schulveranstaltungen, Erkrankungen usw. abpuffern zu können. Durch die Schulschließung und den eingeschränkten Präsenzunterricht in der Folge werden bis zu den Sommerferien gut 18% des Präsenzunterrichts ausgefallen sein. Diese werden aber wenigstens zum Teil durch die Lernfortschritte im Homeschooling ausgeglichen. Ein uneinholbarer Rückstand ist also bislang nicht eingetreten – zumal ja, aufs ganze Schuljahr bezogen, immerhin knapp 82 % des Präsenzunterrichts erteilt werden konnten. (Deswegen gehen wir ja auch davon aus, dass wir durchaus tragfähige Versetzungsentscheidungen werden treffen können, und des-wegen hatte die Senatsverwaltung auch festgelegt, dass der Jahrgang 10 als erster Jahrgang wieder in die Schule zurückkehren soll.)

Die Senatsverwaltung hat das Angebot einer Sommerschule konzipiert, das aber für Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 nicht offen ist. Ob wir hier ein schuleigenes Programm nach dem Vorbild unserer bewährten Feriencamps in den Herbst- und Osterferien organisieren können, prüfen wir gerade, hier erhalten Sie ggf. gesondert Nachricht.

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen an Ihr jeweiliges Klassenteam zu wenden!

Die schulische Situation ist nach wie vor schwierig, und das am meisten Belastende für uns alle ist wahrscheinlich die Ungewissheit, wie es weitergehen wird: bis zu den Sommerferien, nach den Sommerferien… Da diese Situation aber ja alle Schüler*innen in der Bundesrepublik Deutschland betrifft, sitzen Ihre Kinder mit vielen anderen in einem Boot – und das mag bei den noch zu treffenden bildungspolitischen Entscheidungen ein großer Vorteil sein.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft für die Bewältigung der derzeit anstehenden Aufgaben und Ihren Kindern trotz aller Belastungen viel Freude und Erfolg für den Rest des Schuljahres!

Herzlich

Uwe Kany
Schulleiter

Dieses Schreiben finden Sie hier als PDF zum Download!