Leistungsbewertung, Probezeit und Versetzung in Jahrgang 7

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

seit dem 11.05.2020 gibt es für den Jahrgang 7 wieder Präsenzunterricht, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, weil wir hier vor Ort streng auf die Abstandsregeln achten. An mindestens 10 Schultagen bis zu den Sommerferien ganz und an einigen anderen zusätzlichen Tagen zum Teil können Ihre Kinder unsere Schule wieder besuchen. Dies ist mit einer enormen organisatorischen Kraftanstrengung unsererseits verbunden und wir sind auch froh, dass wir fast alle Fächer abdecken können. Ich bitte Sie sehr um Verständnis, dass trotz dieser eingeschränkten Möglichkeiten immer wieder auch Unterricht ausfällt – wir müssen hier gleichzeitig noch die MSA- und Abiturprüfungen durchführen und lassen auch Lehrkräfte nicht unter-richten, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen besonders durch eine Corona-Infektion gefährdet wären. Da inzwischen aber alle gesunden Lehrkräfte wieder ihr volles Deputat unterrichten, stehen nahezu keine Kapazitäten mehr für das Homeschooling zur Verfügung.

Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken, nämlich dass Sie Ihre Kinder selbst mit der nötigen Verpflegung versorgen, weil wir vorsorglich Cafeteria und Mensa noch nicht öffnen, dass Sie Ihre Kinder zuhause lassen, wenn sie auch nur leichte Erkältungssymptome zeigen und dass Sie Ihre Kinder dazu anhalten, die Regeln in der Schule (Abstandsgebot, Einbahnstraßenregelung, Hygienemaßnahmen) unbedingt zu beachten – und dass Sie als Ersatz-Lehrkräfte zuhause das zu kompensieren versuchen, was wir hier in der Schule Ihren Kindern leider nicht bieten können.

Was bedeutet die Zeit der Schulschließung, des Homeschooling und der schrittweisen Schulöffnung nun für die Leistungsbewertung und die Versetzungsentscheidungen, an die im Jahrgang 7 immer auch die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit geknüpft ist? Weil auch über die Medien immer wieder zumindest missverständliche oder verkürzte Informationen verbreitet werden, möchte ich Sie hier über den diesbezüglichen Sachstand informieren:

Auch in diesem Schuljahr wird es Versetzungs- und Probezeitentscheidungen geben, das hat die Senatsverwaltung unmissverständlich klar gemacht. In den Fällen, wo wir uns in unserem Urteil nicht sicher sind, z.B. weil wir keine ausreichende Bewertungsgrundlage haben, werden wir trotzdem in den 8. Jahrgang versetzen, die Probezeitentscheidung wird dann erst am Ende der Jahrgangsstufe 8 getroffen.
Dies bedeutet, dass es nach den Versetzungskonferenzen im Jahrgang 7 drei Gruppen von Schüler*innen geben wird:

  1. Schüler*innen, bei denen wir eine ausreichende Bewertungsgrundlage haben und die wir aufgrund ihrer Leistungen in den Jahrgang 8 versetzen und gleichzeitig auch das Bestehen der Probezeit feststellen.
  2. Schüler*innen, bei denen wir eine ausreichende Bewertungsgrundlage haben und die wir aufgrund ihrer Leistungen nicht in den Jahrgang 8 versetzen und damit auch das Nichtbestehen der Probezeit feststellen. Diese Schüler*innen müssen das Gymnasium verlassen und besuchen im nächsten Schuljahr die Klassenstufe 8 an einer Integrierten Sekundarschule (ISS).
  3. Schüler*innen, bei denen wir keine ausreichende Bewertungsgrundlage haben und/oder uns wegen der Zeit der Schulschließung in unserem Urteil über die Kompetenzentwicklung unsicher sind. Diese Schüler*innen werden wir in den Jahrgang 8 versetzen, damit ist aber noch nicht das Bestehen der Probezeit verbunden. Diese Entscheidung wird erst am Ende von Jahrgangsstufe 8 getroffen.

Wer trifft diese Entscheidungen? Versetzungsentscheidungen werden immer von der Klassenkonferenz getroffen, der alle Fachlehrkräfte und die Schulleitung angehören. Wir haben in diesem Jahr die Versetzungskonferenzen möglichst spät angesetzt, sie tagen am 16. und 17. Juni 2020.

Eine Zeugniszensur setzt sich in der Regel aus schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen zusammen, es sind die Leistungen des gesamten Schuljahres zu berücksichtigen. Bei den Kernfächern (Deutsch, Englisch, 2. Fremdsprache und Mathematik) machen die schriftlichen Leistungen 50% der Zensur aus und die mündlichen und sonstigen Leistungen zusammen 50%. Bei den anderen Fächern werden die schriftlichen Leistungen deutlich geringer gewertet, dies ist auch von Fach zu Fach unterschiedlich festgelegt. Es wird auch Ihnen sofort einleuchten, dass die schriftlichen Leistungen in einem Fach wie Kunst und Sport einen anderen Stellenwert haben als z.B. in den Fächern Physik und Biologie.

Bei den mündlichen Leistungen hatten wir im 1. Schulhalbjahr 22 Unterrichtswochen zur Verfügung, im 2. Schulhalbjahr nur 7 (die Zeit vor der Schulschließung und die Zeit der schrittweisen Schulöffnung). Deshalb haben die mündlichen Leistungen im 2. Schulhalbjahr ein deutlich geringeres Gewicht bei der Zensurenberechnung als im 2. Schulhalbjahr.

Aufgaben aus dem Homeschooling zählen genau wie reguläre Hausaufgaben nicht zu den schriftlichen Leistungen, auch wenn sie schriftlich abgefordert sein sollten, sondern zu den sonstigen Leistungen. Ihre Kinder befanden sich knapp 6 Unterrichtswochen ausschließlich im Homeschooling, danach begann wieder der (eingeschränkte) Präsenzunterricht. Deshalb werden im 2. Schulhalbjahr die sonstigen Leistungen stärker gewichtet und gleichen so das geringere Gewicht der mündlichen Leistungen aus.

Die Senatsverwaltung hat festgelegt, dass sich Ihre Kinder durch die Leistungen im Homeschooling nur verbessern, keinesfalls aber verschlechtern können. Hat Ihr Kind also schlechte Arbeiten z.B. in Deutsch abgegeben oder fehlerhafte Arbeiten in Mathematik, so werden diese Arbeiten nicht berücksichtigt und schaden Ihrem Kind demnach auch nicht. Trotzdem kann die Arbeit im Homeschooling Auswirkungen auf die Versetzungsentscheidungen haben: Wenn Ihr Kind schon zum Halbjahreszeugnis mangelhafte Leistungen gezeigt hat und sich nun durch die Leistungen im Homeschooling nicht verbessert hat, so gelten die mangelhaften Leistungen weiter. Wenn Ihr Kind ganz oder teilweise im Homeschooling keine Leistungen erbracht hat (also z.B. gar keine Aufgaben abgegeben oder nur selten), so darf und muss dies als Zeichen einer mangelhaften Selbst-kompetenz bei den sonstigen Leistungen berücksichtigt werden. Hier gibt also das nachvollziehbare Bemühen, eine Leistung zu erbringen, den Ausschlag sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der Schüler*innen, nicht die Leistung selbst (die darf ja nur zu Gunsten der Schüler*innen berücksichtigt werden).

Diese Frage kann ich Ihnen abschließend noch nicht beantworten, da wir derzeit nicht wissen, ob der Präsenzunterricht nach den Sommerferien wieder in vollem Umfang durchgeführt werden kann oder ob es bei einer Mischung von Präsenzunterricht und Arbeiten zuhause bleiben wird. Sollte der Präsenzunterricht voll wieder aufgenommen werden können, ist bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 noch ausreichend Zeit, das Versäumte nachzuholen. Die Rahmenlehrpläne sind in der Regel so konzipiert, dass sie auf 70% der Unterrichtsstunden ausgelegt sind, eben um Möglichkeiten für eigene Schwerpunktsetzungen zu bieten, aber auch um Unterrichtsausfall aufgrund von Schulveranstaltungen, Erkrankungen usw. abpuffern zu können. Durch die Schulschließung und den eingeschränkten Präsenzunterricht in der Folge werden bis zu den Sommerferien knapp 24% des Präsenzunterrichts ausgefallen sein. Diese werden aber wenigstens zum Teil durch die Lernfortschritte im Homeschooling ausgeglichen. Ein uneinholbarer Rückstand ist also bislang nicht eingetreten – zumal ja, aufs ganze Schuljahr bezogen, immerhin gut 76 % des Präsenzunterrichts erteilt werden konnten. (Deswegen gehen wir ja auch davon aus, dass wir durch-aus tragfähige Versetzungsentscheidungen werden treffen können.)
Die Senatsverwaltung hat das Angebot einer Sommerschule konzipiert, das nun – entgegen ersten Informationen in den Medien – für alle Schüler*innen und Schüler offen ist. Sie erhalten dazu gesondert Informationen von Ihren Klassenteams. Sollten aus Ihren Reihen mehr Anträge auf Teilnahme an der Sommerschule eingehen als Plätze vorhanden sind, so werden wir den Schüler*innen Vorrang einräumen, die zur oben aufgeführten dritten Gruppe der Schüler*innen angehören.

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen an Ihr jeweiliges Klassenteam zu wenden!

Die schulische Situation ist nach wie vor schwierig, und das am meisten Belastende für uns alle ist wahrscheinlich die Ungewissheit, wie es weitergehen wird: bis zu den Sommerferien, nach den Sommerferien… Da diese Situation aber ja alle Schüler*innen in der Bundesrepublik Deutschland betrifft, sitzen Ihre Kinder mit vielen anderen in einem Boot – und das mag bei den noch zu treffenden bildungspolitischen Entscheidungen ein großer Vorteil sein.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft für die Bewältigung der derzeit anstehenden Aufgaben und Ihren Kindern trotz aller Belastungen viel Freude und Erfolg für den Rest des Schuljahres!

Herzlich

Uwe Kany
Schulleiter

Dieses Schreiben finden Sie hier als PDF zum Download!